Geld, das es schnellstmöglich gibt
CORONA-HILFE / LAND SALZBURG
31/03/20 „Diese Krisenzeit verlangt dringende Maßnahmen“, unterstreicht LHStv. Heinrich Schellhorn. In der der Landtagssitzung morgen (1.4.) wird ein Gesetzespaket mit 13 Maßnahmen für Hotellerie, Wirtschaft, Pflege und dergleichen verabschiedet. Auch Kultureinrichtungen und Kulturschaffenden wird geholfen.
Die unmittelbare Reaktion von Heinrich Schellhorn nach dem Verbot aller kulturellen Veranstaltungen und den daraus entstandenen finanziellen Einbußen der Kultureinrichtungen: Innerhalb einer Woche wurde, wie berichtet, die zweite Jahresrate an vierzig Einrichtungen angewiesen. „Das war ein erster, sehr wichtiger Schritt, um die Liquidität sowie Arbeitsplätze und Infrastruktur abzusichern“, betont Schellhorn. Rund 1,5 Millionen Euro wurden vorzeitig ausbezahlt.
Alle vom Land bereits zugesagten und gewährten Förderungen werden trotz Aussetzung des Veranstaltungs- und Probebetriebs ausgezahlt, versichert der Kultur-Landesrat. „Es war jedoch rasch klar, dass auch einzelne Künstlerinnen und Künstler dringend und schnell Unterstützung benötigen. Entfallene Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen führen zu existentiellen Problemen“, so Schellhorn, der in engem Austausch mit dem Bund sowie den Kulturverantwortlichen der Bundesländer ist.
Also stellt man ein „KEP-Arbeitsstipendium 2020“ bereit. Das können Kulturschaffende aller Sparten ab sofort beantragen. Dieses Arbeitsstipendium wird im Voraus gewährt, für maximal drei Monate. Es ist pro Monat mit 1.000 Euro dotiert. „In einer ersten Phase werden wir dafür 150.000 Euro bereitstellen, um Kulturschaffenden in den kommenden Wochen und Monaten eine Arbeitsperspektive in ihrem künstlerischen Feld zu ermöglichen“, so Schellhorn.
Jeder kann freilich nicht kommen: Die Zuerkennung des Arbeitsstipendiums ist unter anderem daran geknüpft, dass die sich bewerbenden Künstlerinnen und Künstler in den vergangenen fünf Jahren Kunstförderungen des Bundes, des Landes Salzburg oder der Stadt erhalten haben oder an geförderten Projekten oder Programmen mitwirkten. Ausgenommen sind auch künstlerische Vorhaben im Zusammenhang mit einer schulischen oder universitären Ausbildung.
Die Buchstaben KEP verweisen dyarauf, dass das Arbeitsstipendium in Zusammenhang mit dem Kulturentwicklungsplan des Landes gesehen werden muss. Es geht also speziell um die Förderung von neuen Wegen in der zeitgenössischen Kunst. In diesem Sinn sollen „die künstlerischen Prozesse stärker als die Produkte selbst im Fokus stehen, die Standorte und Produktionsumgebungen besonders berücksichtigt werden.“ Jedenfalls müssen Bewerberinnen und Bewerber ihrem Ansuchen ein Motivationsschreiben beilegen. Das Förderstipendium gibt’s im Voraus, der Nachweis für die Fördergeldverwendung erfolgt mittels Arbeitsbericht.
Auch die Wiener Kulturstadträtin Veronica Kaup-Hasler hat übrigens heute Dienstag (30.3.) ein solches Arbeitsstipendium in Aussicht gestellt. Dafür stehen in der Bundeshauptstadt eine Million Euro zur Verfügung, auch dort gibt es monatlich 1.000 Euro für maximal drei Monate. (Landeskorrespondenz/OTS/dpk-krie)
Einreichfrist für das KEP-Arbeitsstipendium ist der 15. April 2020. Im Zuge der aktuellen Ausnahmesituation haben sich auch Fristen für andere Landesförderungen, etwa für das Soucek-Stipendium und den Faistauer-Preis, geändert. Die Informationen (Auch Ausschreibung und Einreichformular fürs KEP-Arbeitsstipendium) auf www.salzburg.gv.at
Bild: dpk-klaba