Noch näher als beim Friseur?
CORONA / LOCKERUNGEN
08/02/22 Warum die Entfernung zwischen Dienstleister und Kundschaft beim Friseur, Fußpfleger oder Tätowierer weniger eng ist als im Kulturbereich, das muss uns erst mal jemand erklären. Als Merkregel gilt ab kommendem Samstag: Ungeimpft, aber getestet zum Friseur geht. Ins Konzert oder Theater nicht.
„Die stabile und berechenbare Situation in den Spitälern“ ermögliche es, zu den bereits angekündigten Lockerungen „weitere Öffnungsschritte in fast allen Bereichen des täglichen Lebens vorzunehmen“, meldet das Gesundheitsministerium heue Dienstag (8.2.). Für die Kultur relevant: „Bei Veranstaltungen entfällt die Personenobergrenze, die 2G-Regel gilt dort aber weiterhin.“ Trotz der hohen Zahl an Neuinfektionen auf dem Höhepunkt der Omikron-Welle sei die Lage auf den Intensivstationen im Vergleich zu vorigen Wellen „überschaubar“.
Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer sieht in den heute angekündigten weiteren Öffnungsschritten der Bundesregierung ein „äußerst positives Zeichen für das Kunst- und Kulturleben“. In den Museen, Ausstellungshäusern und Bibliotheken gibt es ab kommendem Samstag keine 2G-Kontrollen mehr. FFP2-Maskenpflicht besteht freilich generell weiter.
„Ich freue mich sehr, dass wir mit den Erleichterungen für die einen weiteren Schritt in Richtung Normalität gehen können“, so die Staatssekretärin. Kunst und Kultur seien „wichtige menschliche Grundbedürfnisse“, daher solle „keine Einschränkung länger bestehen als unbedingt notwendig notwendig“.
Auch das Wegfallen der Publikumsobergrenzen im Veranstaltungsbereich sei ein wichtiger Schritt, so Mayer. „Veranstaltungen in ihrer Größe zu begrenzen war eine der schmerzhaftesten Maßnahmen für den Kulturbereich. Wir haben immer versucht, die Grenzen möglichst praxisnah zu gestalten. Dass wir jetzt ganz auf sie verzichten können, freut mich besonders.“
Die 2G-Regel und die FFP2-Maskenpflicht bleiben auch für Veranstaltungen im Außenbereich. Events ohne zugewiesene Sitzplätze, bei denen mehr als fünfzig Personen zugegen sind, werden nur erlaubt, wenn es ein Konsumationsverbot gibt. Das soll das durchgehende Tragen der Maske ermöglichen. (dpk)