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Zwischen Vision und Sonntagsrede

DOKUMENTATION / REGIERUNGSPROGRAMM

03/01/20 gestern Donnerstag (1.1.) haben Sebastian Kurz und Werner Kogler das türkis-blaue Regierungsübereinkommen vorgestellt. Hier im Wortlaut der Abschnitt zum Bereich Kunst, Kultur und Medien. Es sind politische Aufgabengebiete, in denen sich die „grüne“ Handschrift erkennbar niedergeschlagen hat.

Grundsatzerklärungen solcher Art eignet immer die Tendenz zur Sonntagsrede. Im Detail besehen hat sich aber viel Expertise niedergeschlagen. Es werden viele Punkte angesprochen, wo tatsächlich seit langem der Schuh drückt und sich bislang kaum politischer Wille abgezeichnet hat, etwas zu verbessern. Fast Sprengkraft hat beispielsweise, was – mehr zwischen den Zeilen, aber dezidiert – in Sachen Lehrer-Durchlässigkeit zwischen Universitäten und Elementarschule festgeschrieben ist. Werden Kulturschaffende auf „Fair pay“ hoffen und Kulturinstitutionen tatsächlich in größerem Rahmen mit längerfristigen Förderübereinkünften rechnen dürfen? Ist die Aussicht auf Valorisierung der Kulturförderungen realistisch?

Die designierte Staatssekretärin Ulrike Lunacek, im Bundeskanzleramt künftig für Kunst und Kultur zuständig, wird alle Hände voll zu tun haben, das Programm in fünf Jahren umzusetzen. Vor allem wird sie Verhandlungsgeschick und möglicherweise auch Ellbogentechnik brauchen, um dem Finanzminister entsprechende Mittel herauszureißen. (dpk-krie)

Aus der Regierungserklärung für die Jahre 2020 bis 2014, die Seiten 46 bis 56 der insgesamt 326 Seiten umfassenden Absichtserklärung der künftig Regierenden:

Kunst & Kultur

Für die weltweite Bedeutung Österreichs sind Kunst und Kultur ein wesentlicher Faktor. Ob es Kunst- und Kulturerbe oder zeitgenössische Kunst ist, ob es Volkskultur, Baukultur oder darstellende Kunst ist – Österreich zählt in allen künstlerischen und kulturellen Bereichen zu den Besten. Dabei ist stets zu bedenken, dass künstlerische Positionen einen wichtigen Beitrag dazu leisten können, aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen wie etwa Klimawandel oder Integration im öffentlichen Bewusstsein zu verankern und Problemlösungsstrategien mit zu entwickeln.

Wir wollen die Basis schaffen, damit wir auch in den kommenden Jahrzehnten das internationale Niveau beibehalten und weiter heben. Unser Ziel ist daher, zeitgenössische Kunst und Kultur aus Österreich weltweit zu stärken. Dafür müssen wir die bestmöglichen Rahmenbedingungen für die in der Kunst und Kultur Tätigen sowie für die vielfältigen kulturellen Einrichtungen – von der freien Szene bis zu großen Kulturinstitutionen – schaffen. Diese Rahmenbedingungen sollen gleichermaßen Innovation wie Planungssicherheit und soziale Unterstützung für Künstlerinnen und Künstler ermöglichen.

Auch die musisch-kreative-künstlerische Ausbildung und Bildung als wichtiger Faktor einer positiven Persönlichkeitsentwicklung muss weiter forciert werden. Wir brauchen auch in Zukunft herausragende Künstlerinnen und Künstler sowie ein offenes und interessiertes Publikum. Das kreative und künstlerische Schaffen von heute ist das kulturelle Erbe von morgen.

Neben den hellen müssen wir uns als Gesellschaft aber auch mit den dunklen Kapiteln unserer Geschichte auseinandersetzen. Das Gedenkjahr 2020 bietet Gelegenheit für beides. Einerseits feiern wir mit dem 100jährigen Jubiläum der Salzburger Festspiele den beispiellosen Erfolg einer der zentralen Institutionen in der vielfältigen österreichischen Festspiel-, Festival- und Orchesterlandschaft.

Gleichzeitig markiert 2020 den 75. Jahrestag der Gründung der Zweiten Republik und damit das Ende des Zweiten Weltkriegs und des Nationalsozialismus. Wir erachten das Gedenkjahr 2020 als Ausgangspunkt für eine neue, umfassende und auf breiter gesellschaftlicher Basis stehende Gedenkkultur sowie geschichtswissenschaftlichen Arbeit in Österreich. Nur wer die Vergangenheit kennt, kann die Gegenwart verstehen und die Zukunft entsprechend gestalten.

Österreichs Kunst und Kultur stärken und in der Welt noch sichtbarer machen

• Entwicklung einer Kunst- und Kulturstrategie

- Unter Einbeziehung aller Gebietskörperschaften und mit Partizipation der Kulturinitiativen, Künstlerinnen bzw. Künstler sowie Kulturarbeiterinnen und Kulturarbeiter soll in einem strukturierten Verfahren eine Kunst und Kulturstrategie entwickelt werden.
- Gesetzliche Verankerung des kulturellen Erbes als schützenswertes Gut.
- Nachhaltiger Schutz und Erhalt unseres kulturellen Erbes – Bekenntnis zur UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt und dem Schutz des immateriellen Kulturerbes.
- Verbindlichmachung ausgewiesener Objekte und Regionen des UNESCO-Weltkulturerbes im österreichischen Rechtskanon
- Das Bundesdenkmalamt weiterentwickeln, seine Unabhängigkeit stärken, an internationale Standards anpassen und die Reform fortsetzen

• Stärkung der österreichischen Kultur im Ausland

- Enge Abstimmung und Zusammenarbeit der österreichischen Auslandskultur mit dem für Kunst und Kultur verantwortlichen Bundeskanzleramt in den Bereichen Residencies und Austausch von in der Kunst und Kultur Tätigen; Vermittlung von Auftrittsplattformen im Ausland für heimische Künstlerinnen und Künstler
- Verstärkte Sichtbarmachung der Kultureinrichtungen

• Österreichs im Ausland (z.B. Gastspiele, auch im internationalen Austausch)

- Unterstützung bei der erfolgreichen Ausrichtung der Europäischen Kulturhauptstadt 2024

Bundeskunst- und -kultureinrichtungen

• Bundesmuseen.

- Stärkung der Bundesmuseums-Direktorenkonferenz durch gesetzliche Verankerung mit klar definierter Zielsetzung und Geschäftsordnung – mit dem Ziel, die inhaltliche Autonomie der einzelnen Häuser sicherzustellen
- Schaffung einer Bundesmuseums-Holding mit klar definierten wirtschaftlichen Aufgaben (z.B. Übertragung des Gebäudemanagements, Ticketing, IT in der Verwaltung, Kollektivvertragsfähigkeit, Stärkung der Digitalisierung, umfassende Barrierefreiheit in Museen und bei Museumswebsites)
- Stärkung der Eigentümervertreterverantwortung durch Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit kompetitiven Anteilen und durch transparente, nach inhaltlichen Kriterien zu erfolgende Kuratoriumsbesetzungen (Frauen-Männer-Quote 50:50)
- Digitalisat der Bestände vervollständigen
- Verstärkte Kooperationen zwischen Bundesmuseen, Ländern und Privaten (u.a. ein abgestimmter Kulturkalender und gemeinsame Schwerpunktsetzungen).

• Weiterführung und Ausbau Provenienzforschung

- Provenienzforschung und Kunstrückgabe sind ein weltweites Erfolgsmodell und sollen jedenfalls aufgrund des Kunstrückgabegesetzes auch in der Stiftung Leopold weitergeführt werden. Die Provenienzforschung sollte jedenfalls auch bei Dauerleihgaben stattfinden.
- Ein zusätzlicher Bereich soll für die postkoloniale Provenienzforschung und den Umgang mit human remains etabliert werden.
- Die Provenienzforschung sollte in Zukunft im BDA angesiedelt sein.

• Die Bundestheater-Holding GmbH weiterentwickeln und Stärkung der Eigentümervertreterverantwortung durch Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit kompetitiven Anteilen.

• Beteiligungscontrolling des Bundes stärker wahrnehmen.

• Konjunkturpaket für Kultur- und Gedenkstätten.

- Prüfung unterschiedlicher Möglichkeiten, um entsprechende Ressourcen für anstehende Infrastrukturprojekte in den Bundesländern zur Verfügung stellen zu können
- Die kulturelle Infrastruktur Österreichs weiter auszubauen und durch gezielte Maßnahmen zu stärken, stellen nachhaltige Investitionen in die Ressourcen Österreichs dar (insbesondere Renovieren und Sanieren).
- Volkskundemuseum: Zukunftsweisende Lösung zwischen Bund, Stadt Wien und Trägerverein, um dieses Museum abzusichern und in die Zukunft zu führen

Kulturelles Erbe sichern und weiterentwickeln

• Österreich als Culture Tech Hub.

- Österreich als innovative internationale Plattform für die Verschmelzung von Kunst, Kultur, Technologie und der digitalen Welt etablieren
- Stärkung interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen Kultur-, Techszene und Start-ups sowie Universitäten und Forschungseinrichtungen, um nachhaltig unser kulturelles Erbe von morgen zu schaffen
- Die Einrichtung eines Film Preservation Centers umsetzen und Anpassung im Bundesarchivgesetz
- Urheber- und Verwertungsrecht im digitalen Raum forcieren und schützen
- Digitalisierungsoffensive zum Kulturerbe vorantreiben

• Prüfung der Errichtung eines digitalen Foto und Architekturlabs: Virtuelles interaktives Ausstellungsformat mit Fokus auf nachhaltige Stadt- und Raumplanung (Best Practice)
• Baukultur – Umsetzung der Leitlinien

- Entwicklung eines Umsetzungsplans der baukulturellen Leitlinien des Bundes.
- Stärkung des ländlichen Raums

• Prüfung einer neuen Organisationsform des Österreichischen Staatsarchivs in eine wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes

Verantwortung gegenüber den durch Gewalt und illegalen Handel bedrohten Kulturgütern verstärkt wahrnehmen

Zeitgenössische Kunst und Kultur stärken

• Einführung eines Urhebervertragsrechts

- Ein modernes Urheberrecht beinhaltet ein Vertragsrecht, das unfaire Knebelverträge verhindert und die Künstlerinnen und Künstler gegenüber den Produktions- und Vertriebsgesellschaften stärkt.
- Angemessene Vergütung der Urheberinnen und Urheber mithilfe einer Pauschalabgabe.
- Ausdehnung des Katalogs der Ausnahmen für freie Werknutzung (z.B. Remixes, Samples, Collagen), um diese rechtlich unbeschadet zu ermöglichen.

Gestern – heute – morgen: Die richtigen Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur in Österreich stärken

• Unterstützung durch regelmäßigen Kultur-Dialog bieten, den Austausch von in der Kunst und Kultur Tätigen und deren Interessenvertretungen mit Ministerien- und Ländervertretern beleben.

• Möglichkeiten schaffen, um die Drittmittelakquise der Einrichtungen des Bundes unter der Voraussetzung der Teilrechtsfähigkeit zu stärken.

- Eigener Fonds für das Bundesdenkmalamt (BDA)

• Weiterentwicklung eines strukturellen Anreizmodells für privates finanzielles Engagement (Kriterien definieren; steuerliche Absetzmöglichkeiten prüfen).

• Überprüfung steuerlicher Entlastung im Kunst- und Kulturbereich

• Die musisch-kreative Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen muss in allen Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen weiter forciert werden: für Kunstschaffende und ein Publikum von morgen – und kreative Menschen in einer digitalisierten Welt.

• Unterstützung der Entwicklung von Musikschulen zu gesamthaften Kunstschulen (Beispiel Tschechien), um den österreichischen Nachwuchs im Bereich Kunst und Kultur sowie die weltweite Vorreiterrolle der österreichischen Kunst- und Musikuniversitäten zu fördern und eine Verschränkung mit dem Regelschulwesen.

• Unsere Kunstuniversitäten gehören zu den besten der Welt – Anpassung in den Studienplänen der Lehramtsstudien und der Instrumental- und Gesangspädagogik und Änderung im Lehrerdienstrecht, um für Absolventinnen und Absolventen die Möglichkeit zu schaffen, im Primarbereich zu unterrichten.

• Weiterer Ausbau von Förderprogrammen für die Vermittlung von Kunst und Kultur unter Berücksichtigung einer gemeinsamen Steuerung und Vernetzung.

• Position der Kunstvermittlerinnen und -vermittler in den Kulturbetrieben stärken.

• Nachwuchsförderung – Start Now.

- Schaffung von gemeinschaftlichen Plattformen zwischen Studierenden und Absolventinnen/Absolventen (bis zu 4 Jahre) sowie professionellen Kulturorganisationen/Universitäten zur Präsentation und Unterstützung von Kooperationen.
- Evaluierung bestehender Preise, Stipendien und Wettbewerbe, auf dieser Basis Entwicklung neuer Formate für Preise, Stipendien und Wettbewerbe (z.B. Schaffung eines Thomas-Bernhard-Preises für junge österreichische Nachwuchsautorinnen und -autoren).

• Öffentlich-rechtlichen Auftrag im Bereich Kunst und Kultur stärken und klares Profil für ORF III als Kultur- und Kunstsender sowie für Ö1 und FM4 im Bereich des Radios.

• Abbilden der österreichischen Pop- und Jazzszene im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

• Weiterentwicklung der sozialen Absicherung der in der Kunst und Kultur Tätigen im Bereich der Pensionsansprüche (Maßnahmen gegen die Altersarmut) und der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosenversicherung), vergleichbar mit der Selbständigen-Regelung.

• Sicherstellung der Dotierung des Künstlersozialversicherungsfonds sowie seine Evaluierung und Weiterentwicklung der Förderkriterien und des Bezieherkreises.

• Entwicklung einer gemeinsamen Strategie von Bund, Ländern und Gemeinden zur Umsetzung der Kulturstrategie „Fairpay“.

• Mögliche jährliche Valorisierung der Kunst- und Kulturförderungen (u.a. der Personalkosten) in mehrjährigen Verträgen, vergleichbar den Leistungsvereinbarungen.

• Entwicklung von speziellen Mentoring-Programmen in der Kunst, speziell für Frauen.

• Gleichstellung und Frauenförderung.

- Bei der Fördervergabe ist jedenfalls auf Geschlechtergerechtigkeit zu achten und diese umzusetzen.
- Förderungen und Basissubventionen nur bei gleicher Bezahlung von Männern und Frauen für gleiche Arbeit.
- Schritt für Schritt Reduzierung des Gender-Pay-Gap in Kunst- und Kulturorganisationen.

• Förderwesen verbessern und mehr Transparenz.

- Förderabwicklung weiter digitalisieren und vereinfachen. Ansuchen und Abwicklung von Förderungen nach dem One-Stop-Shop-Prinzip, Synergien mit Förderabteilungen in den Bundesländern nutzen.
- Transparente Entscheidung und Förderabwicklung.
- Besetzung von Beiräten und Jurys (Compliance) ausschließlich nach sachlichen und inhaltlichen Gesichtspunkten auf der Grundlage von transparenten Auswahlverfahren. Stärkere Berücksichtigung der Internationalität und Forcierung der Diversität.

• Neue Förderschwerpunkte.

- Stärkung der inter- und transdisziplinären künstlerisch-wissenschaftlichen Vorhaben.
- Stärkung der Kunst- und Kulturprojekte im Bereich der anerkannten Volksgruppen.
- Stärkung der Kunst- und Kulturprojekte im Bereich der Integration.

• Filmstandort Österreich forcieren: Die bestehenden Filmfördermodelle evaluieren mit dem Ziel, heimisches Filmschaffen in all seinen Varianten und Vertriebsmöglichkeiten gezielt zu stärken.

• Bund, Länder, Gemeinden.

- Verbesserung der Koordination zwischen Bund/Ländern/Gemeinden im Kunst- und Kulturbereich.
- Stärkung der regionalen und lokalen Förderung für Künstlerinnen und Künstler, die freie Szene und Kulturinitiativen, insbesondere mit überregionaler Bedeutung.
- Keine Verpflichtung zur „wenn, dann-Förderung“: „Wenn Land, dann…“
- Transparente Aufschlüsselung der Zuordnung der Fördermittel nach Bundesländern und Gemeinden in den Kunst- und Kulturberichten.

• Flächendeckende Grundversorgung mit öffentlichen Bibliotheken.

- Bekenntnis zur Bedeutung von öffentlichen Bibliotheken.

- Entwicklung eines Masterplanes.

- Unterstützung der Weiterbildung von (ehrenamtlichen) Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

- Koordinierung der Bibliotheken bei der Anschaffung von Lizenzen.

- Erweiterung der Öffnungszeiten (Sonntagsöffnung) der Österreichischen Nationalbibliothek (ÖNB).

- Verwertungsgesellschaften.

- Umfassende Evaluierung der Verwertungsgesellschaften vor allem hinsichtlich wirtschaftlicher Synergien und Transparenz im Interesse der Urheberinnen und Urheber.

- Stärkung der Aufsichtsbehörde.

- Vereinfachte Verfahren bei Lizenzvergaben.

- Kulturpass für Menschen mit finanziellen Engpässen in Anlehnung an das Konzept „Hunger auf Kunst und Kultur“.

Gedenkkultur

• Entwicklung einer Gedenkstrategie mit dem Ziel, die unterschiedlichen Rechtsträger der österreichischen Gedenkstätten, Sammlungen und Museen zusammenzuführen unter dem Dach des Parlaments und die dauerhafte Finanzierung sicherzustellen

• Stärkung des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes (DÖW) und Schaffung einer Forschungs- und Dokumentationsstelle für Antisemitismus, für den religiös motivierter politischer Extremismus (politischer Islam) und für den Rassismus im 21. Jahrhundert

• Ankauf und Weiterentwicklung der Gedenkstätte KZ Mauthausen-Gusen

• Stärkung der Erinnerungskultur für Jugendliche inner- und außerhalb der Schulen

MEDIEN

Wir bekennen uns zu einer Medienpolitik, die Grundwerte wie Pluralismus, Unabhängigkeit, Medien- und Pressefreiheit sowie Innovation sicherstellt und fördert.

Zusätzlich sehen wir es als zentrale Aufgabe, auf die veränderten Rahmenbedingungen durch die fortschreitende Digitalisierung und Globalisierung zu reagieren. Digitale Technologien verändern die Art und Weise, wie Inhalte produziert, verbreitet und konsumiert werden. Das birgt Chancen, aber auch große Herausforderungen, die völlig neue Antworten und Ansätze erfordern.

Österreichische Medien sehen sich einem ungleichen Wettbewerb mit international agierenden Plattformen ausgesetzt. Hier braucht es dringend faire Rahmenbedingungen, damit österreichische Medienunternehmen konkurrenzfähig bleiben. Klar ist: In der digitalen Welt müssen die gleichen Prinzipien gelten wie in der realen Welt! Gerade auch im Kampf gegen Hass und Gewalt im Netz müssen international agierende Plattformen stärker in die Verantwortung genommen werden.

Medien tragen zur Information und Aufklärung maßgeblich bei. Wir sehen es als unsere Aufgabe, ein Medienangebot mit österreichischen und internationalen Inhalten für unser Land und seine Bevölkerung, unter anderem durch Berücksichtigung und Stärkung des „Public Value“, sicherzustellen.

Österreich ist dabei mit einem zehnmal so großen, gleichsprachigen Nachbarn und digitalen Weltmarktführer konfrontiert. Die Tragfähigkeit und der kreative Output österreichischer Medien sowie Produzentinnen und Produzenten muss daher in seiner Vielfalt erhalten und gefördert werden, um eigenständige österreichische Inhalte weiter entwickeln zu können. Dafür braucht es eine Stärkung des dualen Rundfunksystems unter Berücksichtigung des nichtkommerziellen Sektors, zum Beispiel durch Kooperation zwischen Öffentlich-Rechtlichem Rundfunk und privaten Rundfunk- und Fernsehunternehmen im Zusammenhang mit Internetplattformen sowie anderen digitalen Angeboten. Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk muss dabei an die medialen Anforderungen der Zeit angepasst und die dafür notwendige, unabhängige Finanzierung erhalten.

Österreichischen und Europäischen Medienstandort stärken

• Förderwesen weiterentwickeln

- Schaffung eines Medienfonds (AVMD-Richtlinie nutzen), Ziele der Mittelverwendung definieren

- Umsetzung Copyright-Richtlinie – Schutz geistigen Eigentums

- Reform der Verwertungsgesellschaften im Interesse der Künstlerinnen und Künstler sowie anderer Urheberinnen und Urheber

- Digitalisierungsförderung – Geld für Wandel: projektbezogene Förderung nach festgelegten Kriterien

- Prüfung aller medienrelevanten Gesetze mit dem Ziel einer Harmonisierung und Vereinfachung

- Überprüfung der derzeitigen Vergabe- und Förderkriterien

- Überprüfung der Kriterien der Inseratenvergabe der öffentlichen Verwaltung und staatsnaher Unternehmen

- Überprüfung des Medientransparenzgesetzes

- Überprüfung der Dotierung des Nichtkommerziellen Rundfunkfonds (NKRF) mit dem Ziel einer Erhöhung im Hinblick auf Entwicklung innovativer Medienformen.

• Kampf gegen Hass im Netz

- Große Plattformen – Löschung von rechtswidrigen Inhalten, wirksame Beschwerdeverfahren, klar definierte Verantwortliche

• Schutz vor Desinformation

• Wirtschaftliche Kooperation ermöglichen – Überprüfung des Wettbewerbsrechtes hinsichtlich kartellrechtlicher Bestimmungen in der Medienlandschaft

• Einsatz für zeitgemäße europäische Regulierung

– Überarbeitung der E-Commerce-Richtlinie

• Neues Geschäftsmodell der Wiener Zeitung mit dem Ziel des Erhalts der Marke – Serviceplattformen des Bundes bündeln

Kooperation der dualen Medienlandschaft – Medienstandort Österreich stärken

• Wir stehen für einen unabhängig finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Notwendig ist die gesetzliche Verankerung der stärkeren Zusammenarbeit zwischen ORF und Privaten sowie die Anpassung des öffentlich-rechtlichen Auftrags an das digitale Zeitalter unter Berücksichtigung der europarechtlichen Rahmenbedingungen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf regionale Vielfalt gelegt werden soll.

• Gemeinsamer ORF-Player zwischen ORF und Privaten mit öffentlich-rechtlich relevanten Inhalten und nach Etablierung der Plattform Einbeziehung weiterer öffentlicher Einrichtungen

• Europäische Kooperationen forcieren

• Auf- und Ausbau der Verbreitung der österreichischen Hörfunkangebote, auch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, auf kostenlosen Podcast-Portalen; zukunftsfähige technische Verbreitung und Teilnahme an Plattformen wie Radioplayer (nach dem Vorbild der BBC) unter Berücksichtigung von Urheber- und Verwertungsrecht

• Überprüfung und Überarbeitung des Fernseh-Exklusivrechtegesetzes

• ORF-Archiv öffentlich sowie digital zugänglich machen unter Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Erstellung einer Benutzerordnung nach dem Bundesarchivgesetz

• Ausbau und Stärkung der Ausbildung von Journalistinnen und Journalisten

• Förderung des Medienstandorts Österreich und österreichischer Inhalte

Bild: www.facebook.com  / privat
 

 

 

 

 

 

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