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Strafanzeige abgewiesen

FESTSPIELE / RECHTSSTREIT

23/01/24 Jene Strafanzeige, die der Sänger Wolfgang Ablinger-Sperrhacke, Vorsitzender des Berufsverbands art but fair united, bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen den Intendanten Markus Hinterhäuser, den Kaufmännischen Direktor Lukas Crepaz und die ehemalige Präsidentin Helga Rabl-Stadler eingebracht hat, wurde abgewiesen.

Von Reinhard Kriechbaum

„Die Staatsanwaltschaft Salzburg erkennt in der von Herrn Ablinger-Sperrhacke eingebrachten Strafanzeige nicht einmal einen Anfangsverdacht“, melden die Festspiele heute Dienstag (23.1.). Daher werde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, und es gebe gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel. Die Staatsanwaltschaft bestätige damit, dass „die schwerwiegenden Anschuldigungen von Wolfgang Ablinger-Sperrhacke und seinem Verein jeglicher Grundlage entbehren“.

Die Vorwürfe seitens Berufsverbands art but fair united betrafen den Staatsopernchor. Im verkürzten Festspielsommer 2020 mussten beim Programm Abstriche gemacht werden, was auch Auftritte von Choristen betraf. In der Strafanzeige ging es um den Vorwurf der Verletzung der Zahlungspflicht seitens der Festspiele. DrehPunktKultur berichtete ausführlich. Der Staatsopernchor hat übrigens auf die Vorwürfe gegenüber den Festspielen reagiert und seinerseits festgehalten, dass damals kein Zwang seitens der Festspiele ausgeübt worden sei. In der Strafanzeige von art but fair united war von schwerem Betrug durch Täuschung, Nötigung und gefährliche Drohung, sowie von „Untreue im Zusammenhang mit nichtwidmungsgemäßer Verwendung von Sponsorengeld für die coronabedingt verkürzte Version der Salzburger Festspiele 2020“ die Rede. Das sieht die Staatsanwaltschaft Salzburg, die die Anzeige im Auftrag der Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft (WKStA) Wien prüfte, also völlig anders.

Ein Verfahren in der Sache läuft noch: Das Arbeits- und Sozialgericht in Wien befasst sich mit der zivilrechtlichen Klage eines einzelnen Chorsängers gegen die Festspiele. Das Zivilverfahren hat finanzielle Forderungen zum Gegenstand.

Die Festspiele erinnern in ihrer heutigen Presseaussendung daran, das sie „inmitten der Corona-Pandemie im Sommer 2020 als einziges Festival unter Aufnahme eines hohen persönlichen Risikos über 1400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, davon rund 900 Künstlerinnen und Künstlern, in arbeitslosen Zeiten Beschäftigung gegeben und damit ein vitales Zeichen für die Kunst in die Welt gesendet“ hätten. Das stimmt, was die Dimension betrifft. Es haben damals aber sehr wohl auch manch andere Festivals stattgefunden, die Styriarte in Graz sogar schon einen Monat zuvor.

Worauf die Festspiele zurecht stolz sind: Das von ihnen 2020 entwickelte Präventionskonzept wurde weltweit Grundlage für die Ermöglichung von Kulturveranstaltungen in der Pandemie.

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