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Pause machen, Plastik sparen

HINTERGRUND / FESTSPIELE / PRÄVENTION

15/07/21 Die Salzburger Festspiele beginnen am Samstag 17. Juli und können ohne Kapazitätsbeschränkungen stattfinden. Seit 7. Juni sind weitere 70.000 Karten in den Verkauf gegangen. Die Präventionsmaßnahmen sind teils strenger, als gesetzlich vorgeschrieben.

„Wir freuen uns sehr, die Jubiläumsfeierlichkeiten der Salzburger Festspiele in diesem Jahr ohne große Einschränkungen fortführen zu können. Wir konnten im letzten Jahr beweisen, dass sich auch in Zeiten der Pandemie sichere Festspiele durchführen lassen und sind sehr zuversichtlich, dass dies auch in diesem Jahr gelingen wird. Das aktuelle Präventionskonzept wird gemeinsam mit unserem Expertenbeirat regelmäßig an die Entwicklungen angepasst. Wir haben ein ganzes Repertoire an Maßnahmen, mit denen wir auf ungünstigere Entwicklungen reagieren können“, sagt der Kaufmännische Direktor Lukas Crepaz, der für das Präventionskonzept verantwortlich zeichnet.

Die Salzburger Festspiele können 2021 ohne Kapazitätsbeschränkungen stattfinden. „Aufbauend auf dem erfolgreichen Präventionskonzept des letzten Jahres wurde das Konzept an die aktuell geltenden rechtlichen und epidemiologischen Rahmenbedingungen angepasst“, melden die Festspiele. Heißt konkret: Aufgrund der erwarteten Durchimpfungsrate des Publikums (zu Pfingsten waren bereits über sechzig Prozent der Zuschauer geimpft) und der flächendeckenden Verfügbarkeit von Tests können „wesentliche Erleichterungen im Vergleich zum letzten Jahr umgesetzt werden“. Dennoch sei das Präventionskonzept der Salzburger Festspiele weiterhin in einigen Aspekten strenger als die gesetzlichen Vorschriften.

Die Eintrittskarten werden personalisiert, um den Behörden im Infektionsfall ein schnelles Contact-Tracing zu ermöglichen. Name und Vorname des Käufers wird auf die Karte gedruckt. Sollte es im Zusammenhang mit COVID-19 erforderlich sein, müssen zur behördlichen Kontaktaufnahme Telefonnummer und, sofern vorhandenm E-Mail-Adresse bekannt gegeben werden. Bei Besuchergruppen von bis zu vier Personen reicht der Name des Käufers aus, wenn die Gruppe gleichzeitig die Spielstätte betritt und der Käufer Teil der Gruppe ist. Beim Einlass ist ein Identitätsnachweis vorzuweisen.

Umpersonalisierungen können kostenlos online vorgenommen werden. Online bezogene Karten können als E-Ticket unter dem Button „Meine Festspiele“ auf der Webbsite der Festspiele eingesehen und personalisiert werden, zuhause ausgedruckt („print@home“-Funktion) oder auf das Mobiltelefon gespeichert werden.

Darüber hinaus bitten die Festspiele für die Zutrittskontrolle genügend Zeit einzuplanen. „Sollte der Besuch der Vorstellung aufgrund von behördlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie unmöglich sein, wird der Kartenpreis gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises zurückerstattet.“

Manches klingt „wie früher“: „Veranstaltungen der Sommerfestspiele können mit Pause stattfinden. In den Spielstätten der Salzburger Festspiele wird es Gastronomie geben.“Ob Veranstaltungen eine Pause haben, „findet sich online auf der Seite der jeweiligen Produktion“. Neu ist ein Vorbestell-Service: „In den Festspielhäusern – Großes Haus, Felsenreitschule, Haus für Mozart – kann die Pausenbewirtung online vorbestellt werden.“

Das Betreten der Spielstätten ist nur für getestete, geimpfte oder genesene (3G) Besucherinnen und Besucher möglich. Zur Beschleunigung der Eintrittskontrollen werden die Besucher gebeten, möglichst den Grünen Pass zu verwenden. „Selbstverständlich sind auch die folgenden Nachweise zulässig“, betonen die Festspiele in ihrer Aussendung: „Getestete, Kinder ab sechs Jahren, benötigen ein gültiges negatives COVID-19-Testzertifikat. Der Test darf im Falle eines Antigentests nicht älter als 48 Stunden und im Fall eines PCR-Tests nicht älter als 72 Stunden sein. Auch ein behördlich erfasster Antigentest zur Eigenanwendung, der nicht älter als 24 Stunden ist, berechtigt zum Zutritt.“ Für Geimpfte gilt: „Wenn die Erst-Impfung mindestens 22 Tage zurückliegt, entfällt die Testpflicht. Statt des Testzertifikates ist der Grüne Pass bzw. Impfausweis vorzuweisen.“ Genesene, deren Infektionsbeginn nicht länger als sechs Monate zurückliegt, können dies durch Vorlage einer ärztlichen Bestätigung oder den behördlichen Absonderungsbescheid nachweisen. „Auch ein neutralisierender Antikörpertest, der nicht länger als drei Monate zurückliegt, berechtigt zum Zutritt.“ Die Festspiele verweisen auf das Angebot kostenloser öffentlicher Teststraßen in Stadt und Land Salzburg.

Aktuell gibt es in allen Veranstaltungsorten mit 3G-Einlasskontrolle keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes auf allen Wegen in den Veranstaltungsorten werde dennoch „ausdrücklich empfohlen“. Risikopatienten und nicht geimpften Personen werde „zum eigenen Schutz das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen“. Allgemeine Hygieneregeln sollen weiterhin beachtet werden, eingehalten solle auch der – inzwischen gefallene – vorgeschriebene Mindestabstand ist gefallen.

Auch das Festpielpersonal hält sich weiterhin an strenge Regeln: „Saaldienst und Garderobenpersonal tragen antiviral und antibakteriell behandelte Handschuhe und Masken aus nachhaltiger Baumwolle für maximalen Schutz und Hygiene. Handschuhe und Masken sind wiederverwendbar und waschbar, somit werden pro MitarbeiterIn über drei Kilo Plastik eingespart.“ Alle Künstlerinnen und Künstler und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden mit Hilfe eines Farbcodes in die Gruppen Rot – Orange – Gelb eingeteilt. (PSF)

www.salzburgerfestspiele.at
Bilder: SF/Anne Zeuner

 

 

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