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Warum traf es eigentlich die Musik?

IM WORTLAUT / MUSIKUNTERRICHT

28/04/20 In den Meldungen über die Wiederöffnung der Schulen und die damit verbundenen Modalitäten war es nur eine Randnotiz, von der wenige Notiz genommen haben: Kein Musikunterricht mehr in diesem Schuljahr. Warum nicht? Darüber tappen auch der Österreichische Musikrat und die Arbeitsgemeinschaft Musikerziehung Österreich im Dunkeln. Ein Offener Brief dieser beiden Gremien an Bundesminister Heinz Faßmann im Wortlaut.

Von Leonore Donat und Harald Huber

Wie wir aus der aktuellen Pressemitteilung der Regierung erfahren haben, soll bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 kein Musikunterricht mehr stattfinden. Diese Entscheidung ist für die Musiknation Österreich und alle Kolleginnen und Kollegen, die dieses Fach unterrichten, nicht nachvollziehbar. In diesem Zusammenhang erreichten uns viele Mails von Kolleginnen und Kollegen mit diesem Tenor.

Bis jetzt wurde keine Begründung für diese Maßnahme verlautbart. Uns ist auch nicht ersichtlich, ob dies durch COVID-19 bedingte Hygienemaßnahmen oder schulpolitische Überlegungen begründet wird. Für ersteren Fall können wir uns vorstellen, dass ein sinnvoller Unterricht (bei ohnedies halbierten Klassenschülerzahlen) sehr wohl möglich ist. Jedenfalls ist diese Maßnahme insofern unverständlich, als gerade zu diesen Zeiten ein Ausgleich zu den enormen Belastungen der Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf Homeschooling and distance learning bzw. auf die mangelnde Gemütsbildung durch soziale Isolation und einseitige Lernformen sehr wichtig wäre!
Ebenfalls unklar ist, ob davon auch die Pflichtfächer Instrumentalmusik und Gesang (an ORGs und musischen Sonderformen) sowie der Musikkunde-Unterricht an musischen Sonderformen und Musikgymnasien betroffen sind. Diese Entscheidung wäre auch im Hinblick auf den Musikschulunterricht und den Unterricht an Konservatorien, die beinahe vollständig der Fachaufsicht der Bildungsdirektionen unterliegen und über ein Bundesgesetz erfasst sind, dringendst zu lösen, abzustimmen und zu kommunizieren. Fraglich ist weiters, wie in Volksschulen mit diesem Unterrichtsverbot umgegangen werden soll, wo ja Musik als Bestandteil des integrativen Gesamtunterrichts und als Bildungsprinzip gesehen wird.
Als Richtschnur kann gelten: Einzelunterricht ist mit Sicherheitsabstand und Maskenpflicht möglich, bei Gesang und Blasinstrumenten sind Maßnahmen wie z.B. Trennwände erforderlich, Singen und Musizieren in Kleingruppen ist von der Raumgröße abhängig (Sicherheitsabstand mindestens 1,5 m). Ansonsten kann Musikunterricht wie gewohnt stattfinden.

Wir bitten Sie um ein nochmaliges Überdenken dieser Maßnahme und jedenfalls um stichhaltige Begründung.

Leonore Donat ist Präsidentin der AGMÖ (Arbeitsgemeinschaft Musikerziehung Österreich), Harald Huber Präsident des ÖMR (Österreichischer Musikrat)
Bilder: www.agmoe.at (1), haraldhubermusic.at (1)
Zum Kommentar Eh nur Musik...

 

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