UNIVERSITÄTEN
Reintesten auch in die UNI
26/02/21 Grundsätzlich positiv äußerte sich die Präsidentin der Universitätenkonferenz (uniko) Sabine Seidler heute Freitag (26.2.) zu der in der UG-Novelle vorgesehenen Möglichkeit, das Testen an Universitäten auch verpflichtend vorzuschreiben.
„Das erweitert den Spielraum für die Universitäten und trägt dazu bei, bereits im kommenden Sommersemester, realistisch betrachtet nach den Osterferien, mehr Lehre in die Präsenz zurückzubringen, als wir ursprünglich angenommen haben“, sagte Seidler bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit Wissenschaftsminister Heinz Faßmann und ÖH-Bundesvorsitzender Sabine Hanger in Wien. Die Präsidentin äußerte bei der Gelegenheit auch die Bitte an den Gesetzgeber, die Universitäten in das sogenannte Betriebliche Testungs-Gesetz (BTG) einzuschließen, in dem Kostenzuschüsse für Corona-Tests vorgesehen sind. Die Frage der Finanzierung sei nämlich noch offen, so Sabine Seidler. „Warum Universitäten aus dem Betrieblichen Testungs-Gesetz, das gestern im Parlament verabschiedet wurde, ausgenommen sind, erschließt sich mir nicht. Schließlich reden wir hier allein von mehr als über 60.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.“
Bundesminister Faßmann darauf hingewiesen, dass der Zuschuss für die Universitäten in Form von „frischem Geld“ für den Testaufwand auch erhöht werden könnte und dass es „am Geld nicht scheitern“ solle. (ots/uniko)