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Das Aus für die Vergnügungssteuer

STADTPOLITIK

23/10/24 Es war eine Ceterum-censeo-Diskussion seit vielen Jahren, eigentlich um einen Bagatellbetrag – um die von der Stadt Salzburg eingehobene Vergnügungssteuer. Nicht nur die Kulturbranche hat deren Abschaffung seit langem gefordert.

Von Reinhard Kriechbaum

Vor zwei Tagen hat der Stadtsenat nun deren Ende mit Jahresbeginn 2025 beschlossen, und heute Mittwoch (23.10.) hat auch der Gemeinderat zugestimmt, dass diese Abgabe fällt. Sie hat der Stadt pro Jahr ohnedies nur 350.000 Euro Einnahmen gebracht.

Um die Relationen aufzuzeigen: In der gleichen Sitzung wurde beschlossen, die Nächtigungsabgabe in der Stadt Salzburg zu erhöhen. Diese steigt mit Jänner 2025 von 1,70 Euro pro Person zunächst auf 1,80 Euro und ab Mai 2025 dann auf drei Euro. Das spült rund 2,2 Millionen Euro mehr in das Stadtsäckel. Zudem wird auch die besondere Nächtigungsabgabe für Ferienwohnungen angehoben. Sie ist als Pauschalbetrag zu entrichten. Das bringt der Stadt 60.000 Euro zusätzlich.

Auf die Vergnügungssteuer von jährlich rund 350.000 Euro kann die Stadt also leicht verzichten. In Österreich ist diese Abgabe landesgesetzlich geregelt. In Wien hat man sie (mit Unterstützung der WKO) schon 2017 abgeschafft, und im selben Jahr ist sie auch in Tirol gefallen. In der Steiermark und in Vorarlberg gibt es Ausnahmen für Kulturveranstaltungen. Kommunen können die Vergnügungssteuer einheben, müssen dies aber nicht.

Die Vergügungs- bzw. Lustbarkeitssteuer ist in Salzburg derzeit noch für Kostüm- und Maskenbälle, Achterbahnen, Bungee-Jumping ebenso fällig wie für Opern- und Theaterveranstaltungen sowie Konzerte. Darüber haben sich nicht nur Kulturveranstalter geärgert. Es ist dem Dachverband Salzburger Kulturstätten ebenso sauer aufgestoßen wie der Salzburg Club Commission. Beide haben im Vorjahr eine gemeinsame Unterschriftenaktion zur Abschaffung der Vergnügungssteuer initiiert.

Die Abschaffung der Vergnügungssteuer war ein Punkt des Arbeitsübereinkommens der Statdregierung (exklusive der ÖVP). Im Gemeinderat wurde sie nun einstimmig beschlossen. In der heutigen Sitzung des Gemeinderats wurde die Abschaffung einstimmig beschlossen. Die Abschaffung erleichtere die Durchführung von Veranstaltungen und erhöhe die kulturelle Vielfalt, hieß es im Arbeitsübereinkommen der neuen Stadtregierung.

In der Stadt Salzburg schwankte die Abgabenhöhe zwischen vier und 25 Prozent des Kartenpreises, die Größe der Veranstaltungen spielte hierbei keine Rolle. Es gab keine Zweckwidmung dieser Einnahmen, diese flossen in das allgemeine Budget der Stadt Salzburg. Über einen undurchsichtigen Dschungel an Regelungen und Ausnahmen klagten Veranstalter, dies habe zu „teils willkürlichem Verhalten des zuständigen Amtes“ geführt, so die Initiatoren der Unterschriftenaktion im Vorjahr. Kleine Kulturvereine würden (teilweise trotz Gemeinnützigkeit) zur Kasse gebeten, während Institutionen wie die Salzburger Festspiele keine Vergnügungssteuer bezahlen müssen. Rund vierzig Prozent der Einnahmen aus der Vergnügungssteuer kamen übrigens von den Konzertveranstaltern.

 

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