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Staatsbrücken-Beflaggung

STICH-WORT

18/12/24 Eintausend Euro. Reich werden die Künstlerinnen und Künstler nicht, die aus dem Flaggen-Wettbewerb zum Thema Kriegsende und Gründung der Zweiten Republik siegreich hervorgehen. Aber der Ort der Präsentation ist repräsentativ: Die Flaggen, gedenkenden, erinnernden oder mahnenden Inhalts, sollen von 2. bis 9. Mai 2025 an der Staatsbrücke wehen.

Woran es zu erinnern gilt: Am 4. Mai 1945 wurde die Stadt Salzburg kampflos an die vorrückenden US-Truppen übergeben. Gegen Mittag rollten die ersten amerikanischen Panzer der 106. Kavallerie-Gruppe des XV. Korps durch die Salzburger Altstadt. Die Sieger wurden mit Angst, Erleichterung und Hoffnung empfangen, je nach eigener Weltanschauung.

Weiße Bettlaken wurden als Zeichen der kampflosen Übergabe bei vielen Fenstern hinausgehängt, wie historische Fotoaufnahmen bezeugen. Vier Tage später, am 8. Mai 1945, endete der Zweite Weltkrieg in Österreich mit der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht auch offiziell.

Schon am 27. April 1945 hatte sich die Provisorische Staatsregierung unter dem Vorsitz von Karl Renner konstituiert und die Proklamation über die Selbständigkeit Österreichs verkündet. Am 25. November 1945 fanden die ersten Nationalratswahlen statt. Am 19. Dezember 1945 trat das Bundes-Verfassungsgesetz in Kraft. Artikel 1 lautet: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volks aus.“

Vor achtzig Jahren hat sich also viel Erinnerungswertes getan, Anlass für das Land Salzburg, die Symbolkraft von Flaggen zu nutzen und zur künstlerischen Gestaltung der Staatsbrücken-Beflaggung einzuladen. An thematischen Anknüpfungspunkten fehlt es nicht. Künstlerinnen und Künstler mit Salzburg-Bezug können sie aufgreifen und sich an einem Wettbewerb beteiligen. „Wir wollen die Symbolkraft der Flaggen mit der positiven kreativen Energie unserer Kunstschaffenden vereinen und so ein würdiges Andenken und Aufmerksamkeit für das Jubiläum 80 Jahre Freiheit – Frieden – Demokratie schaffen“, betont LHStv. Stefan Schnöll.

An beiden Seiten der Brücke werden je sechs künstlerisch gestaltete Flaggen aufgehängt, eine jede 180 Zentimeter breit und 120 Zentimeter hoch. Anstelle von Einzelmotiven ist auch die Gestaltung einer Serie von maximal sechs Flaggen möglich. „Es werden auf alle Fälle mehrere Motive ausgewählt“, so Schnöll. Bei Bedarf werden die Entwürfe grafisch in Abstimmung mit den Künstlern bearbeitet und für den Fahnendruck aufbereitet. (Landeskorrespondenz/dpk-krie)

Die Wettbewerbsbedingungen zum Download – Einreichfrist 25. Februar


 

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