Schlechte Zeiten für Freizeitmusiker
CORONA / CHÖRE, BLASMUSIK
24/10/20 „Bei Betrachtung der extrem steigenden Infektionszahlen, aber auch der Hospitalisierungen und der signifikanten Zunahme der Intensivpatienten, müssen wir uns eingestehen, dass es nun eine Zeit gibt, in der es an jedem Mitglied der Gesellschaft liegt, bald wieder aus diesem Zustand herauszukommen.“
Das schreibt der Österreichische Blasmusikverband auf seiner Homepage. Man könnte das als Eingeständnis allzu früh ausgelebter Normalität, sprich Geselligkeit lesen. Aber darum geht es erst mal nicht. „Wir alle tragen mit der Einhaltung aller Hygienebestimmungen und Abstandsregeln und auch mit den für uns schmerzlichen Einschränkungen bei, wohin die Entwicklung geht.“ Und diese Entwicklung sei gemäß der aktuellen Verordnung „einem Lock-Down in der Blasmusik gleichzusetzen“, so der Blasmusikverband.
Die Sechs-Personen-Grenze für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, das Limit auf zwölf Leute im Freien – das gilt ja für Basmusikkapellen ebenso wie für Chöre. Betroffen sind also die an Aktiven zahlenmäßig größten und flächenwirksamsten Bereiche des Amateurmusizierens. „Bei Proben und künstlerischen Darbietungen am zugewiesenen Sitzplatz kann die Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung abgenommen werden“, so der Blasmusikverband, der einen Funken Hoffnung sieht: „Die musikalischen Aktivitäten (Proben und Umrahmungen) können somit mit Ensembles bis sechs Personen in geschlossenen Räumen und zwölf Personen im Freiluftbereich weitergeführt werden. Dies bietet eine Möglichkeit für unsere Musikvereine weiterhin musikalisch aktiv zu bleiben.“ Freilich: Von der Organisation eigener Veranstaltungen solle man absehen.
Auch der Chorverband Salzburg spricht in einer aktuellen Aussendung an seine Mitglieder von einem Quasi-Lock-Down, denn zu den „privaten Zusammenkünften“ rechneten eben auch Chorproben. „Alle Personen haben ab dem 25. Oktober im Probenraum und auf der Bühne immer einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.“ Dass Gesichtsschilder oder Kinnvisiere nicht mehr erlaubt sind, fällt gerade für Sänger stark ins Gewicht, weniger der strikt einzuhaltende Meterabstand. Diese Maßnahmen gelten unabhängig von der jeweiligen Farbe der Corona-Ampel, Schulchöre haben eine eigene Ampelregelung.
„Semiprofessionelle und professionelle Chöre sind von den Personengrenzen ausgenommen“, so der Chorverband Salzburg. Für sie besteht aber die Verpflichtung zur Erstellung eines Präventionskonzeptes. Bei mehr als fünfzig Personen indoor bzw. mehr als hundert Leuten im Freien ist auch ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen. Der Salzburger Chorverband legt den Chören nahe, bis auf weiteres keine Proben und Konzerte durchzuführen.
Die aktuellen Bestimmungen für Kirchenchöre: Auch sie (wie auch Instrumentalmusikgruppen) müssen jetzt im Probenraum und am Standplatz in der Kirche immer einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Sängerinnen und Sänger halten dabei einen Abstand von mindestens 1,5 Metern. „Ab Allerheiligen (1. November) tritt eine weitere Verschärfung in Kraft“, heißt es im aktuellen Dokument der Bischofskonferenz. „Ab dann dürfen an Proben und künstlerischen Darbietungen und somit auch bei Chor- bzw. Instrumentalmusik in der Liturgie höchstens sechs Personen in geschlossenen Räumen und zwölf Personen im Freiluftbereich teilnehmen.“ Auch in der Kirche aber gelten Ausnahmen für semiprofessionelle und professionelle Chöre. (dpk-krie)