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kija auch für junge Erwachsene

STICH-WORT

04/05/15 Am 1. Mai ist das Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz in Kraft getreten. Für die Kinder- und Jugendanwaltschaft bedeutet das neue Herausforderungen. Sie ist jetzt auch für junge Erwachsene bis 21 Jahren zuständig.

Die kija Salzburg freut sich nicht zuletzt darüber, dass es gelungen ist, aus dem neuen Gesetz vor Beschlussfassung einen Passus zu streichen, der unbegleitete minderjährige Flüchtlinge von vielen Leistungen ausgeschlossen hätte. „Insgesamt ist es gelungen, ein – im Bundesländervergleich – sehr gutes Gesetz durchzubringen, unter anderem mit einem österreichweit einzigartigen Kinder- und Jugendrat, als wichtigen Beitrag zur Partizipation der betroffenen Jugendlichen, der Verstärkung der Elternarbeit oder dem geplanten Ausbau der Frühen Hilfen.

„Die positiven Auswirkungen des neuen Gesetzes stehen und fallen mit der personellen und finanziellen Ausstattung des gesamten Systems der Kinder- und Jugendhilfe“, so die Salzburger Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt. „Alleine die kija Salzburg kann ihre Angebote überwiegend nur im Zentralraum Salzburg erbringen, für Innergebirg fehlen leider nach wie vor die Ressourcen. Daher wird es zentrale Aufgabe sein, die gesamte Leistungspalette der Kinder- und Jugendhilfe nicht primär als Kostenfaktor zu sehen, sondern als beste Investition zur Chancengerechtigkeit und sozialem Frieden. Dazu sind wir nicht zuletzt aufgrund der UN-Kinderrechtskonvention allen Kindern und Jugendlichen in unserem Bundesland verpflichet“, betont Andrea Holz-Dahrenstaedt.

Die kija Salzburg ist nach der erfolgreichen Pilotphase nun auch per Gesetz Vertrauensperson für fremduntergebrachte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene; egal ob diese in einer Pflegefamilie, Internat oder WG leben.

Die entscheidende Neuerung ist freilich, dass die Zuständigkeit der kija nun nicht mehr mit der Volljährigkeit ihrer jungen Klienten endet. Erst mit 21 Jahren ist man künftig zu alt, um Rat von der kija zu holen. „Gerade in die Zeit zwischen 18 und 21 fallen viele Umbrüche, etwa das Herausfallen aus familiären oder sozialen Netzen, persönlich und berufliche (Neu-)Orientierung mit allen Problemen des Selbständig-Werdens, erklärt Andrea Holz-Dahrenstaedt.

Eine Gruppe, die besondere Hilfe benötigt, sind unbegleitete junge Flüchtlinge, die völlig alleine, ohne ihre Familien, in Österreich „gestrandet“ sind. Nicht zuletzt aufgrund der medialen Berichterstattung ist das Schicksal der jungen Menschen, die es nach unermesslichen Strapazen und unter lebensbedrohlichen Umständen geschafft haben, nach Österreich zu gelangen, in den Fokus des öffentlichen Bewusstseins gerückt. Seit 2007 läuft das Erfolgsprojekt „MutMachen“. Dafür sucht man ehrenamtliche Mentorinnen und Mentoren. „Weit über hundert Mentorenschaften wurden bisher vermittelt und begleitet.“ Der Bedarf nach weiteren engagierten erwachsenen Menschen, die speziell junge Flüchtlinge im Alter von ca. 14 bis 21 Jahren bei ihrem schwierigen Weg – als Ergänzung zum professionellen Netz – begleiten wollen, ist riesengroß.“

Das Projekt „MutMachen“ soll nun speziell an die Bedürfnisse dieser jungen Flüchtlinge angepasst werden. Eine neue Ausbildung für Mentorinnen und Mentoren wird im Herbst 2015 starten. (kija)

Die kija Salzburg hat an jedem Wochentag 24 Stunden für alle unter 21 geöffnet:Gstättengasse 10, 5020 Salzburg, Tel: 0662 / 430 550. Die Beratung ist kostenlos, anonym und vertraulich – www.kija-sbg.at
Bild: kija

 

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