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Barrierefreiheit

STICH-WORT

28/05/14 „Es ist mir in meiner Funktion als Kultur- und Soziallandesrat ein besonderes Anliegen die Gemeinsamkeiten meiner Bereiche hervorzuheben.“ Deshalb machte sich Landesrat Heinrich Schellhorn dieser Tage bei der Kulturreferentenkonferenz für die Barrierefreiheit in Museen stark.

Die Bundesländer als Museumsbetreiber müssten überlegen, welche Maßnahmen kurzfristig, mittelfristig und nur längerfristig realisierbar sind. Barrierefreie Museen kämen, so Schellhorn, letztlich allen Museumsbesucherinnen und -besuchern zugute. „Der barrierefreie Zugang zu Kultur ist ein wichtiger Teilaspekt der Inklusion.“

Menschen mit Behinderungen treffen im Museum auf vielfältige Barrieren: Da geht es nicht nur um behindertengerechten Zugang. Die Lesbarkeit von Texten, sei es akustisch, sprachlich oder aufgrund der Größe und Farbe ist ebenfalls ein Thema wie die Inhaltsvermittlung. Gleichzeitig würden Menschen mit Behinderungen zunehmend als wichtige Zielgruppe im Bildungs- und Kulturbereich erkannt. Nicht nur als Rollstuhlfahrer sei zu denken, auch an Seh- und Hörbeeinträchtigungen und an Menschen Lernbehinderung.

„Es geht bei Barrierefreiheit letztlich um ein universelles Design, das niemanden mehr ausschließt und die Qualität des Museumsbesuchs für alle Besucherinnen und Besucher verbessert“, so Kultur- und Sozialreferent Schellhorn.

Es gibt zwei gesetzliche Verpflichtungen zum Thema Barrierefreiheit (Inklusion). Die UN-Behindertenrechtskonvention ist in Österreich durch Gesetze und Vorschriften umzusetzen. Das seit 1. Jänner 2006 geltende Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) hat das Ziel, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu öffentlich verfügbaren Dienstleistungen zu ermöglichen. Die Anforderungen der Grundlagen für barrierefreies Bauen sind in eigenen ÖNORMEN definiert und zusammengefasst. Da es in vielen Bereichen nicht möglich ist, gleichsam über Nacht alles umzugestalten, gibt es für bauliche Barrieren noch bis zum 31. Dezember 2015 Übergangsbestimmungen. Danach gibt es keine „Zumutbarkeitsgrenzen“ mehr.

Während man früher von der „behindertengerechten“ Ausführung eines Produktes oder einer Dienstleistung sprach, oder damit die Zugänglichkeit der bebauten Infrastruktur meinte, so ist es heute üblich, generell von Barrierefreiheit als einem universellen Design zu sprechen. Produkte, Umfelder, Programme, Dienstleistungen, aber auch Hilfsmittel müssen so gestaltet sein, dass sie möglichst alle Menschen, notfalls mit nur wenigen Anpassungen, benutzen können.

Menschen mit und ohne Behinderung profitieren von barrierefreier Gestaltung: Schwer zu öffnende Türen, klein gedruckte Texte, schlecht ausgeleuchtete Räume, fehlende Orientierungshilfen und mangelnde Sitzgelegenheiten sind allgemeine Hemmnisse.

„Ich hoffe, meine Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Bundesländern teilen diese Meinung und wir können gemeinsam dazu beitragen, Barrierefreiheit als Querschnittsmaterie zu betrachten und mitzudenken. Inklusion ist nicht ein Anliegen des Sozialressorts – die Verantwortung dafür muss ressortübergreifend wahrgenommen werden. Die Förderung, Finanzierung und Umsetzung sind auch Aufgabe der öffentlichen Hand“, so Schellhorn. (LK)

Bild: dpk-krie

 

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