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Sozialpartnerempfehlung für freie Kulturarbeit

STICH-WORT

18/01/23 Monatsgehälter zwischen 2.039 und 6.743 Euro: Für die meisten Menschen, die sich in der freien Kulturarbeit engagieren, dürften das Gehaltsschema für Kulturarbeit in der neuen Sozialpartnerempfehlung für die freie Kulturarbeit wie blanke Utopie klingen.

Für 98 Prozent der Menschen in geregelten Arbeitsverhältnissen sind kollektivvertragliche Sicherheit und damit die Mindeststandards im Arbeitsleben selbstverständlich. Lohn-Vorrückungen alle zwei Jahre, ein 13. und 14. Monatsgehalt, Anrechnung von Vordienstzeiten, Überrstundenpauschale – das kennen die meisten „Freien“ nur vom Hörensagen. Nun wurde von der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) und der IG Kultur eine erste Sozialpartnerempfehlung für die freie Kulturarbeit festgeschrieben. Sie definiert Standards der Entlohnung von Arbeitnehmern, schafft einen gemeinsamen Referenzrahmen für die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen und bietet Transparenz und Rechtssicherheit durch Klärung arbeitsrechtlicher Fragestellungen.

Die Fair pay-Bestrebungen, bei denen in den letzten Jahren einiges weitergegangen sind, betreffen ja die institutionalisierte Kultur, nicht die freien Kulturschaffenden. Für sie gibt die neue Sozialpartnerempfehlung zumindest ein Richtmaß vor. Nachdem vielfach diskutiert wurde, was denn nun eine „faire Bezahlung“ in diesem Bereich konkret sei, bietet die Sozialpartnerempfehlung erstmals eine von Gewerkschaft und Interessenvertretung herausgegebene Lohn-/Gehaltstabelle mit Mindestempfehlungen für Arbeitnehmer:innen in der gemeinnützigen, zeitgenössischen Kulturarbeit.

„Wir sprechen Schätzungen zufolge von bis zu 30.000 Arbeitnehmenden in Österreich, die sich bislang auf keinerlei Mindestlöhne verlassen können und nun eine Grundlage haben, auf die sie sich berufen können“, so Christoph Zeiselberger, der seitens der GPA die Sozialpartnerempfehlung ausverhandelt hat. „Erhebungen zeigen, dass die Unterzahlung im Schnitt bei 60 Prozent liegt. Die Empfehlung definiert aber nicht nur Mindestlöhne, sondern auch klare Empfehlungen zur Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen im freien Kultursektor, von A wie Arbeitszeit bis Z wie Zuschläge.“

Yvonne Gimpel, Geschäftsführerin der IG Kultur Österreich, betont: „Wenn wir die Arbeitsbedingungen in der freien Kultur tatsächlich verbessern wollen, gelingt dies nur gemeinsam.“ Es brauche also ein Zusammenwirken von Kulturvereinen als Arbeitgeber, deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die öffentliche Hand in jenen Fällen, in denen die Kunst und Kultur mit öffentlichen Mitteln kofinanziert wird. „Selbstausbeutung für einen ganzen Berufszweig darf nicht als selbstverständlich abgetan werden“, mahnt Yvonne Gimpel. (IG Kultur/dpk-krie)

Die Sozialpartnerempfehlung zum Download

 

 

 

 

 

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