FESTSPIELE
Chorsänger mit „Musterklage“ gescheitert
03/05/24 Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat die Klage eines Zusatzchoristen der Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor gegen den Salzburger Festspielfonds in allen Punkten abgewiesen. Es ging darum, ob dem Sänger wegen Corona-bedingten Absagen 2020 Abstandszahlungen zustehen.
„Die 'Musterklage' eines Chorsängers gegen die Salzburger Festspiele“ sei „in allen Punkten abgewiesen“ worden, melden die Festspiele in einer Presseaussendung. „Mit dem heute, 3. Mai, zugestellten Urteil bestätigt das Gericht, dass dem Kläger keine Ansprüche im Zusammenhang mit den im Jahr 2020 coronabedingt erfolgten Absagen zustehen.“ Das Gericht sei „unserer Argumentation gefolgt, dass zwischen dem Kläger und der beklagten Partei kein Vertragsverhältnis bestanden hat“, so der anwaltliche Vertreter des Salzburger Festspielfonds, Michael Pallauf.
Alle von Art but Fair United und Kammersänger Ablinger-Sperrhacke „lautstark vorgebrachten Anschuldigungen gegen die Salzburger Festspiele und deren Direktoriumsmitglieder Markus Hinterhäuser und Lukas Crepaz“ hätten sich demnach „als unrichtig und vollkommen haltlos herausgestellt“, heißt es kurz und bündig in der Presseaussendung. (PSF)