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Über Nach- und Zwischennutzung nachdenken

DOKUMENTATION / KULTURENTWICKLUNGSPLAN (10)

2603/18 Das Kapitel „Vernetzung und Kooperation“ im neuen Kulturentwicklungsplan des Landes: Die Leistbarkeit ist immer ein Thema, das Gemeinsame-Sache-Machen vielleicht eine Lösungshilfe.

Die Zukunft des Kulturlandes Salzburg ist ohne die Sicherung und Weiterentwicklung einer zeitgemäßen Infrastruktur undenkbar. Museen, Theater, Literaturhäuser, Bibliotheken, Galerien, Ateliers, Konzertsäle oder Kulturzentren tragen wesentlich dazu bei, dass Künstlerinnen, Künstler, Kulturarbeiterinnen und Kulturarbeiter einerseits Raum für das Produzieren und Präsentieren ihrer Arbeiten zur Verfügung haben, andererseits diese für ein breites Publikum sicht-, hör- und erlebbar werden.

Das Land Salzburg setzt sich zum Ziel, zum Erhalt der Infrastrukturen und Räume für Künstlerinnen, Künstler, Kulturarbeiterinnen und Kulturarbeiter sowie Kunst- und

Kultureinrichtungen in den nächsten Jahren beizutragen und diese im Bedarfsfall zu erweitern.

Bei größeren Kunst- und Kultureinrichtungen soll dabei darauf hingearbeitet werden, dass Infrastrukturen und Räume offen und kooperativ genutzt werden können, leicht zugänglich und gleichzeitig leistbar sind. Dies betrifft in besonderem Maße Räumlichkeiten in Besitz des Landes und vom Land geführte oder getragene Kunst- und Kultureinrichtungen, die verstärkt für gemeinnützige Kunst- und Kulturinitiativen zu leistbaren Konditionen verfügbar gemacht werden sollen. Die Förderung von neuen Infrastrukturen und Räumen benötigt zukünftig in jedem Fall verbindliche Nutzungskonzepte, bei denen Kriterien wie Offenheit, Flexibilität und Leistbarkeit gegenüber externen Nutzerinnen und Nutzern eine zentrale Rolle spielen, wie dies beispielhaft bei offenen Werkstätten und Laboren der Fall ist. Hier werden Raum, Technik oder Material von verschiedenen Gruppen aus dem Kunst-, Kultur- und Kreativbereich kollaborativ genutzt und dadurch zusätzliche Freiräume eröffnet.

Sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum benötigt es in den nächsten Jahren intensivere Anstrengungen, um geeignete und leistbare Arbeits- und Proberäume für Künstlerinnen, Künstler, Kulturarbeiterinnen und Kulturarbeiter zu finden bzw. zu errichten. Bedarf besteht hier vor allem für freie Tanz- und Theatergruppen, bildende Künstlerinnen und Künstler, junge Bands, Chöre und Volksmusikgruppen. In den Fokus sollen außerdem bislang nicht oder wenig genutzte Räume gerückt werden, die sich potenziell für künstlerische Zwecke anbieten. Das Land Salzburg will in diesem Zusammenhang die Entwicklung von nachhaltigen Nach- und Zwischennutzungskonzepten von Leerständen verstärkt unterstützen und so weit wie möglich zum Abbau bürokratischer Hürden beitragen.

Im ländlichen Raum setzt sich das Land Salzburg zum Ziel, gemeinsam mit den jeweiligen Gemeinden die infrastrukturelle und räumliche Situation für die regionale Kunstproduktion und Kulturarbeit zu verbessern. Dies betrifft zum einen zeitgenössisch orientierte Kunst- und Kultureinrichtungen, zum anderen von volkskulturellen Vereinen und Gruppen genutzte Räume wie die regionalen Museen oder die Proberäume für Musikkapellen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Förderung von Infrastrukturen und Räumen, die es den bestehenden Kunst- und Kultureinrichtungen in den Regionen ermöglichen, professionell arbeiten und veranstalten zu können.

Die Schaffung von zusätzlichen Räumen soll zukünftig mit gut ausgearbeiteten, auf Wirkungsziele des Landes Salzburg abgestimmten und laufend zu evaluierenden Nutzungskonzepten verbunden werden. Das Land Salzburg wird dabei vorrangig Nutzungskonzepte unterstützen, die sowohl Wert auf die Produktion und Präsentation von hoher künstlerischer und kultureller Qualität als auch auf einen niederschwelligen Zugang für semiprofessionelle Aktivitäten aus den unterschiedlichen künstlerischen Sparten legen.

Dass der Kunst und Kultur mehr Raum gegeben wird, betrifft allerdings nicht nur den gebauten Raum von Kunst- und Kultureinrichtungen, sondern auch den öffentlichen Raum. Das Land Salzburg setzt sich deshalb dafür ein, den öffentlichen Raum verstärkt für künstlerische und kulturelle Aktivitäten nutzbar zu machen. Dazu gehört vor allem die Unterstützung von künstlerischen und kulturellen Formaten und Initiativen, die den öffentlichen Raum nicht nur als Veranstaltungs- oder Konsumraum wahrnehmen, sondern sich kritisch mit ihm auseinandersetzen und damit Fragen zum kulturellen, künstlerischen und ästhetischen Selbstverständnis des Kulturlandes Salzburg aufwerfen.

Im Kapitel „Infrastruktur und Räume“ sollen folgende prioritäre Maßnahmen umgesetzt werden:

– Erstellung eines Infrastrukturplans für die Regionen des Landes (ausgenommen Landeshauptstadt Salzburg, da hier bereits ein entsprechender Plan existiert). Dabei soll der Bedarf erhoben, analysiert und unter Bedachtnahme auf Nutzungsschwerpunkte wie Flexibilität, Leistbarkeit oder kooperative und kollaborative Nutzung etappenweise gedeckt werden.
– Unterstützung und Förderung eines autonom verwalteten Kulturzentrums in Hallein, entsprechend den im Kulturentwicklungsplan KEP Land Salzburg formulierten Zielen und Strategien.
Unterstützung von Initiativen zur Vermittlung von leerstehenden Räumlichkeiten für Kunst und Kultur.
– Weiterführung der Maßnahmen zur Verbesserung der Depotsituation in den Museen des Landes Salzburg (beispielhaft das Salzburg Museum) und Unterstützung von regionalen Gemeinschaftsdepots.
– Förderung der Inbetriebnahme und Verwaltung von kollaborativ genutzter Infrastruktur wie Ateliers, Werkstätten oder Projekträumen (beispielhaft in der ehemaligen Trachtenfabrik in der Roittnerstraße in Salzburg).
– Entwicklung von leistbaren und attraktiven Modellen für die Nutzung öffentlicher Kulturbetriebe durch externe, nicht-kommerzielle Kunst- und Kultureinrichtungen.

(Weitere relevante Maßnahmen für das Kapitel „Infrastruktur und Räume“ finden sich in den Kapiteln „Kulturelle Teilhabe“ und „Inter- und Transkultur“.)

Bild: Land Salzburg / Martina Mühlfellner

 

 

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