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Der Landesrechnungshof hat geprüft

HINTERGRUND / MUSEUM DER MODERNE

25/06/20 Sabine Breitwieser, von 2013 bis 2018 Direktorin des Museums der Moderne, hatte keine gute Nachrede. Dabei ging es gar nicht um Fragen der künstlerischen Leitung, sondern um solche im zwischenmenschlichen Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und auch in einigen formal-wirtschaftlichen Details.

Von Reinhard Kriechbaum

Jedenfalls hat sich der Landesrechnungshof im Auftrag des FPÖ-Landtagsklubs die Gebarung der Jahre 2015 bis 2018 genauer angesehen. Arge Dinge sind nicht zum Vorschein gekommen, schon gar nicht ist Misswirtschaft aufgedeckt worden. Festgehalten sind in dem Bericht eher Beobachtungen, die eigentlich üblich sind, wenn Rechnungsprüfer – also Menschen mit wirtschaftlichem Blickwinkel – in einen ihnen im grunde wesensfremden Kulturbetrieb hinein schnüffeln. Immerhin: Laut Landesrechnungshofdirektor Ludwig F. Hillinger führten die Prüfergebnisse des Landesrechnungshofs „letztlich zu der Feststellung, dass die Entscheidung von LHStv. Heinrich Schellhorn, den Geschäftsführervertrag von Sabine Breitwieser nicht zu verlängern, begreiflich war“. So formuliert es die Landeskorrespondenz heute Donnerstag (25.6.).

Verbesserungsbedarf sieht der Landesrechnungshof beim Internen Kontrollsystem. Damit hätten „einige Mängel bestimmt vermieden werden können, wie beispielsweise die Übernahme von Strafzahlungen durch das Museum der Moderne, die eigentlich von der Geschäftsführerin für die Verletzung des Arbeitszeitgesetzes zu tragen gewesen wären“.

Für viele Investitionen seien „keine Förderverträge zwischen dem Museum der Moderne und dem Land Salzburg als Fördergeber abgeschlossen“ worden. Das sei – so die Ansicht der Rechnungsprüfer – jedoch sehr wichtig, weil darin allfällige Formalitäten, wie beispielsweise die Art des Nachweises der widmungsgemäßen Verwendung oder die Rückzahlung allenfalls nicht verbrauchter Fördermittel, schriftlich geregelt werden.

Was die Prüfer noch im Detail bekrittelten: wenig sparsame Ausgaben in der Führungsetage, wie beispielsweise teure Nächtigungen, hohe Trinkgelder, Mahnspesen oder Ausgaben für einen Abschiedsumtrunk. Auch der Fakt, dass in einigen Fällen Ausstellungskataloge erst einige Monate nach Ausstellungseröffnung beziehungsweise nach Beendigung der Ausstellung auflagen, habe nach Ansicht des Landesrechnungshofs dem Sparsamkeitsprinzip widersprochen.

 

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