Schon eine bisserl konkreter

CORONA / KULTUR-ÖFFNUNG

25/05/20 „Wir haben Lösungen gefunden, die von gegenseitigem „Verständnis getragen werden“, so die neue Staatssekretärin Andrea Mayer im Pressegespräch heute Montag (25.5.). Heute ist ja der Stichtag, für den Richtlinien fürs Wiederaufsperren der Kultureinrichtungen versprochen waren. Ein wesentlicher Punkt: Viel Verantwortung wird an die Veranstalter delegiert.

Von Reinhard Kriechbaum

Gleich vorweg: Solange die die Lockerungsverordnung in der Neufassung nicht gedruckt da liegt, ist erst recht noch viel offen. In dem Pressegespräch der Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer und des Gesundheitsministers Rudolf Anschober war erst einmal das Bemühen um eine deutliche Klimaverbesserung zu verspüren: Das beginnt damit, dass Anschober bei der Aufzählung der Einrichtungen, die ab 29. Mai wieder öffnen dürfen, Hotels, Freizeiteinrichtungen, Bäder, Hobbysport deutlich von der Kultur trennte. In der letzten Verordnung schmorten Theater mit Freudenhäusern und Schießbuden im selben legistischen Topf.

An dem, was Andrea Mayer sagte, erkannte man die erfahrene Kultur-Beamtin. Als wichtigsten Punkt einer Konkretisierung nannte sie jene fürs Abstandhalten. Freilich bleibt der Meterabstand die Grundregel, aber im Theater braucht man keinen Zollstab: Ab kommendem Freitag (29.5.) muss jeweils ein Sitzplatz frei bleiben. Wie in der Gastronomie werden vier Erwachsene (auch wenn sie nicht im selben Haushalt leben) nebeneinander sitzen dürfen. Als ein den Gesundheitsbestimmungen geschuldetes „kleines Opfer“ bezeichnete Andrea Mayer, dass ein Mund-Nasenschutz zu tragen sei, wenn der Meterabstand tatsächlich unterschritten werde, denn, so Mayer: „Fast gut besuchte Säle sind besser als leere Säle.“ Neben dem ökonomischen Aspekt denkt also derzeit jemand auch ans Atmosphärische, und das ist gut so.

Eine Klärung, die für Kulturveranstalter eminent wichtig ist, betrifft die Besucherzahlen. Es war bis jetzt nicht eindeutig, ob bei den Obergrenzen – 100 Leute ab 29. Mai, 250 ab 1. Juli, 500 oder 1000 ab 1. August – das künstlerische und technische Personal mitzuzählen ist oder nicht. Ist es nicht, heißt es nun. Auch ein Orchester auf dem Podium oder im Graben rechnet man nicht dazu, es geht einzig um die Zahl der Gäste.

Die Zahlen betreffen übrigens ausschließlich geschlossene Veranstaltungsräume mit zugewiesenen, gekennzeichneten Plätzen. Unter freiem Himmel ist's (aber auch bei Sitzplätzen!) lockerer: Da werden ab 1. Juli 500 statt 250, ab 1. August 750 oder bei Genehmigung durch die Bezirksbehörden 1250 Gäste denkbar sein. Das hören die Festspiele gerne, der Jedermann ist damit im August so gut wie gerettet.

Open Air mit Stehplätzen? Da bleibt die Bremse bis Ende August fest angezogen: nicht mehr als hundert Leute.

Wie geht es mit dem Proben weiter? Man sei um „beste Kompromisse“ bemüht gewesen, versicherten Andrea Mayer und Rudolf Anschober. Diese Kompromisse sehen so aus, dass man auf die Eigenverantwortung der Intendanten und Regisseure baut. Es solle keine Einschränkungen der „künstlerischen Freiheit“ geben, wird versprochen. Das blieben im Pressegespräch noch vage, aber immerhin glaubhafte Worte – mal schauen, wie das im Verordnungstext konkret formuliert sein wird. Andrea Mayer hat jedenfalls betont, dass „dieser Bereich der Verordnung“ auch den Amateurbereich, von den Chören über Musikvereine bis zum Laientheater, erfassen werde. „Wir werden Empfehlungen veröffentlichen“, ergänzte der Gesundheitsminister. Und nein, auf der Bühne gelte der Meterabstand nicht. Außerdem „können regionale Komponenten einfließen“, so Anschober, denn die Behörden vor Ort hätten mehr Einblick in die Erfordernisse und vor allem in die Infektionslage vor Ort.

Bilder: Stills von der PK-Liveübertragung