Beamte und Mittel

STICH-WORT

07/10/15 Wie beurteilt der Landesrechnungshof die Kunstförderung des Landes? Weitgehend positiv. Aber was die Art der Vergabe betrifft, sehen die Finanzprüfer Optionen für mehr Effizienz.

Der Weg bis zur Genehmigung eines Förderantrags ist für kleine Förderbeträge kompliziert (vierstufiges Verfahren, Acht-Augen-Prinzip). Der Landesrechnungshof schlägt vor, die Entscheidung über Kunstförderungen bei kleinen Förderbeträgen auf niedrigere Ebenen zu verlagern.

Der Vergleich der Förderung einzelner Kunstsparten zeigte, dass das Verhältnis zwischen Personal- und Finanzmitteleinsatz nicht ausgewogen ist. Der Landesrechnungshof schlägt vor, die Abläufe und Aufgabenbereiche im Referat von der Organisationsberatung analysieren zu lassen und vorhandenes Verbesserungspotenzial zu nutzen.

Grundsätzlich scheinen den obersten Rechnungsprüfern des Landes die Wege Kulturförderungen als klar: „Die vom Landesrechnungshof geprüften Ermessensförderungen waren ordnungsgemäß abgewickelt, das Interne Kontrollsystem gewährleistet ein hohes Maß an Sicherheit“, so kürzlich der Direktor des Salzburger Landesrechnungshofes, Ludwig F. Hillinger. Geprüft wurde die Kulturförderung im Kalenderjahr 2014. Der Bericht ist auf der Landes-Website abzurufen.

Das Land gab im Jahr 2014 rund 15,5 Millionen Euro für Kunstförderungen aus. Davon entfielen auf Landestheater, Mozarteumorchester und Keltenmuseum etwa 9,8 Millionen Euro.

Der Landesrechnungshof schlägt vor, die Förderakten nur elektronisch zu führen, für jährlich wiederkehrende Förderungen eines Antragstellers nur einen Förderakt zu verwenden und die EDV-Programme miteinander zu verknüpfen. (Landeskorrespondenz)