„Ein vereinfachtes Entscheidungsverfahren wird rasche Hilfe sicherstellen“, so Ulrike Lunacek. „Besonders freut es mich, dass es uns gelungen ist, neben Künstlerinnen und Künstlern auch Kulturvermittlerinnen in die Unterstützungsleistungen des K-SVF einzubinden“, betont die Staatssekretärin. Diese nehmen für Museen, Ausstellungen oder andere Kulturveranstaltungen Bildungs- und Kommunikationsaufgaben wahr.
Der schon existierende Unterstützungsfonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds gewährt bereits seit 2015 Künstlerinnen und Künstlern Beihilfen für Einkommenseinbußen in besonders berücksichtigungswürdigen Notfällen. Hierfür stehen normalerweise jährlich bis zu 500.000 Euro zur Verfügung. (OTS)